● Zulässig 14 Punkte
Keine Bedenken — so umsetzbar
Eigene Videos aus euren Kanälen einbetten
Der offizielle Embed ist von den YouTube-Bedingungen ausdrücklich gedeckt.
Werbung auf judobund.tv neben dem Player
Werbung neben dem Player ist erlaubt; untersagt ist sie nur im Player und im Wiedergabefluss.
Eure Rechte bleiben bei euch
Die Lizenz an YouTube ist nicht-exklusiv — die Eigenvermarktung bleibt unberührt.
Der eigene Inhalt der Seite trägt
Zeitpläne, Ergebnisse, Berichte und Mediathek erfüllen die Anforderung an eigenständigen Inhalt.
Overlay über euren Server
Das Overlay wird vor dem Upload ins eigene Signal gerendert und ist damit keine Player-Manipulation.
Portal und Token-Link statt weitergegebener Zugangsdaten
Jeder Sendeberechtigte erhält einen eigenen, entziehbaren Zugang statt geteilter Zugangsdaten.
Werbekennzeichnung ist über das Overlay erledigt
Die Anzeigenkennzeichnung läuft global über das Overlay und ist in § 4 Abs. 4 beider Vereinbarungen abgesichert.
Bilder von Sportlern — die Ausschreibung trägt
Die Ausschreibung trägt die mediale Verbreitung; ein zusätzliches Einwilligungsformular ist nicht erforderlich.
Geregelt: § 2 Abs. 4 in beiden Vereinbarungen. Was bleibt, ist die Behandlung eines Widerspruchs nach Art. 21 DSGVO — Verzicht auf Nahaufnahme und Namensnennung im Einzelfall (§ 2 Abs. 5 Koop, § 2 Abs. 5 Nutzung).
Vertraglich geregelt Das könnt ihr ohne Weiteres machen
Begründung →
Stream-Key ist der Weg mit der geringsten Rechtevergabe
Der Stream-Key vergibt allein das Senderecht — ein Kanalmanager-Zugang wäre deutlich mehr Zugriff.
Geregelt: § 5 Abs. 6 Nutzungsvereinbarung und § 6 Abs. 7 Kooperationsvereinbarung — veranstaltungsbezogen, nicht übertragbar, jederzeit widerruflich.
Vertraglich geregelt Das könnt ihr ohne Weiteres machen
Begründung →
Ihr werdet keine Plattform
Ohne eigenes Hosting greifen die Plattformpflichten des Digital Services Act nicht.
Keine Rundfunkzulassung nötig
Eine Rundfunkzulassung greift erst ab durchschnittlich 20.000 gleichzeitigen Zuschauern.
Was unberührt bleibt
Alles außerhalb des Warenkorbs — der weit überwiegende Teil des Vereinsalltags — ist vom Vertrag nicht erfasst.
Der TV-Vertrag 2025–2027 zwischen ISPC GmbH und dem DJB
Begründung →
Kooperationsvereinbarung v9 — Produktionspartner produziert für den DJB
Deckt den Fall ab, dass ein externer Partner für den DJB produziert — Nutzungsrechte und Vermarktungshoheit bleiben beim Verband.
Nutzungsvereinbarung V6 — Verein sendet über die Kanäle des DJB
Deckt den Fall ab, dass ein Sendeberechtigter über die Kanäle des DJB sendet — ohne Kanalzugriff, jederzeit widerruflich.
● Mit Auflagen 12 Punkte
Machbar, wenn die Auflage erfüllt wird
Pflichtangaben auf der Seite
Impressum, Datenschutzerklärung und Werbekennzeichnung sind einmal sauber einzurichten.
Zu tun: einmal einrichten, dann erledigt.
Das ist machbar, muss aber sauber gemacht werden
Begründung →
Einwilligung, bevor der Player lädt
Der Player darf erst nach Zustimmung laden — Zwei-Klick-Lösung oder Consent-Banner.
Zu tun: Consent-Banner oder Zwei-Klick-Lösung einbauen.
Das ist machbar, muss aber sauber gemacht werden
Begründung →
Werbeplatzierung: Abstand halten
Sponsorenflächen brauchen sichtbaren Abstand zum Player; kein vorgeschalteter Anzeigenspot.
Zu tun: Werbung in eigenen Containern mit sichtbarem Abstand, nicht bündig an der Player-Kante, kein Autoplay-Spot davor.
Das ist machbar, muss aber sauber gemacht werden
Begründung →
Musik ist das größte praktische Risiko
Ein Content-ID-Claim trifft den Kanalinhaber, also den DJB — vertraglich bereits abgefangen.
Geregelt: § 5 Abs. 7 Kooperationsvereinbarung und § 6 Abs. 5 Nutzungsvereinbarung. Zuständigkeit, Mitteilung vorab, Ausnahme der Tonquelle und Ausschlussrecht des DJB sind geregelt.
Vertraglich erledigt Das ist machbar, muss aber sauber gemacht werden
Begründung →
Ihr haftet für das, was über euren Kanal läuft
Streams unter der Kennung des DJB gelten rechtlich als dessen eigene Inhalte.
Geregelt: § 6 Abs. 6 Nutzungsvereinbarung — der Sendeberechtigte bestätigt die Rechtelage je Veranstaltung. Abschaltrecht in § 7, Ersatzpflicht bei Plattformmaßnahmen in § 8 Abs. 3.
Vertraglich erledigt Das ist machbar, muss aber sauber gemacht werden
Begründung →
Konkurrierende Sponsoren
Sponsoren der Sendeberechtigten dürfen nicht mit DJB-Ausrüstern konkurrieren.
Geregelt: § 4 Abs. 3 in beiden Vereinbarungen schließt konkurrierende Sponsoren aus. Offen ist nur die Hauptsponsorenliste mit Branchenzuordnung, die die Klausel voraussetzt.
Vertraglich erledigt Das ist machbar, muss aber sauber gemacht werden
Begründung →
Werbeeinnahmen und Gemeinnützigkeit
Werbeerlöse sind steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb; ab 45.000 Euro im Jahr fallen Steuern an.
Zu tun: getrennt buchen, Steuerberater früh einbinden.
Das ist machbar, muss aber sauber gemacht werden
Begründung →
Landesmedienanstalt
Eine Zulassung ist nicht nötig; eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist als Nachweis sinnvoll.
Zu tun: formlos bei der zuständigen Landesmedienanstalt anfragen.
Das ist machbar, muss aber sauber gemacht werden
Begründung →
Die Rechtekette — wer gibt wem was, und was davon ist belegt
Die Rechte fließen vom DJB zu SportA; SportEurope.tv ist der bereits sublizenzierte Kanal, im Merkblatt unter altem Namen geführt.
Geregelt: Die Kette steht, und SportEurope.tv sitzt darin an der richtigen Stelle: als der von SportA sublizenzierte Kanal, im Merkblatt unter dem alten Namen geführt. Damit ist die Einbettung des Players auf judobund.tv ausdrücklich gestattet — und auf Social-Media-K…
Merkblatt Nr. 3 und Nr. 4 lit. c · DOSB New Media, Mitteilung vom 19.08.2025 Der TV-Vertrag 2025–2027 zwischen ISPC GmbH und dem DJB
Begründung →
So sollte es sein, so ist es, so kommt man hin
Vier von fünf Punkten sind inhaltlich in Ordnung, aber nicht schriftlich festgehalten.
Geregelt: Vier der fünf Punkte sind inhaltlich in Ordnung und nur nicht geschrieben. Daraus folgt der Weg: ein Nachtrag mit Klarstellungen, keine Nachverhandlung. Der Entwurf steht im nächsten Punkt. Allein der Status von SportEurope.tv ist eine echte Sachfrage und ge…
TV-Vertrag § 2 Abs. 1 und Abs. 6 lit. c, § 5 · Merkblatt Nr. 3 und Nr. 6 Der TV-Vertrag 2025–2027 zwischen ISPC GmbH und dem DJB
Begründung →
Was dem DJB als eigenes Recht verbleibt
Highlight- und Livestreaming-Recht bleiben beim Verband, aber nicht-exklusiv und an Fristen gebunden.
Der TV-Vertrag 2025–2027 zwischen ISPC GmbH und dem DJB
Begründung →
Ausgangslage
Das Rückrecht des Verbandes besteht, ist aber allgemein formuliert und nennt judobund.tv nicht namentlich.
Zu tun: Formulierungsvorschlag für den Nachtrag entwerfen und an Miriam Neuhäuser oder Rüdiger Schapmann (SportA) übermitteln, verbunden mit der Anfrage zum Status von SportEurope.tv.
Der TV-Vertrag 2025–2027 zwischen ISPC GmbH und dem DJB
Begründung →
● Vorher klären 6 Punkte
Vor dem Start zu erledigen
1 · Plattform SportEurope.tv — Bedingungen bekannt, Vertragspapier fehlt
Keine Exklusivität, eigene Werbepartner und Einbettung sind öffentlich zugesagt — es fehlt nur die vertragliche Form.
Geregelt: Inhaltlich ist die Sache geklärt — und zwar zugunsten des DJB. Die Plattform sagt öffentlich zu allen drei Fragen das, was judobund.tv braucht: keine Exklusivität (der Creator bleibt Rechteinhaber), eigene Werbepartner ausdrücklich erwünscht, und die Einbett…
Zu tun: Die gesonderte Vereinbarung bei partner@sporteurope.tv anfordern und die drei Punkte — keine Exklusivität, Werbung im Umfeld, Einbettung auf judobund.tv — dort schriftlich festhalten lassen. Die heutigen Fassungen von AGB und Veranstalterseite als PDF sichern; beide tragen kein Datum.
aktionen.sporteurope.tv/event-streamen · sporteurope.tv/kontakt · AGB Ziffern 3 und 10 — Abruf 23.09.2026 Was vor dem Start auf den Tisch muss
Begründung →
2 · Effektivdaten der Plattformdokumente
Effektivdatum und Abschnittsnummern der YouTube-Dokumente sind noch zu belegen.
Zu tun: die vier Dokumente aus Abschnitt 11 aufrufen, Datum und Abschnitt notieren, Ausdruck als Anlage zur Vorstandsvorlage.
3 · Der Warenkorb — was drinsteht, und was noch zu klären ist
Der Warenkorb umfasst nationale Meisterschaften, Bundesligen, Pokal, Kata sowie EJU- und IJF-Turniere in Deutschland; ob die Gruppenmeisterschaften dazugehören, ist zu bestätigen.
Geregelt: Der Maßstab steht: Anlage 1 liegt im Volltext vor und ist hier aufgeführt. Nationale Meisterschaften, Bundesligen, Pokal, Kata sowie EJU- und IJF-Veranstaltungen in Deutschland gehören SportA — alles darunter ist frei. Zu den Gruppenmeisterschaften: Nach dem…
Zu tun: Bei SportA anfragen, ob die Gruppenmeisterschaften (Nord, Süd, West, Ost) als Qualifikationsebene unterhalb der DEM vom Warenkorb erfasst sind oder nicht — und ob sie in den Unterlagen von SportA unter einer anderen Bezeichnung geführt werden. Die Antwort schriftlich zu den Akten nehmen. Ansprechpartner stehen in Abschnitt 05.
TV-Vertrag Anlage 1 und § 1 · Präambel Was vor dem Start auf den Tisch muss
Begründung →
Nachtrag für Werbung außerhalb des Players und Einbettung
Vier Klarstellungen im Nachtrag schaffen Rechtssicherheit für Werbung, Einbettung, Domain und Namensfortführung.
Zu tun: Entwurf an ISPC als Vertragspartner richten, SportA über Miriam Neuhäuser oder Rüdiger Schapmann einbeziehen.
Der TV-Vertrag 2025–2027 zwischen ISPC GmbH und dem DJB
Begründung →
Was der DJB abgegeben hat
An den Warenkorb-Veranstaltungen hält SportA die vollständige Exklusivität — unbeschränkt und weiterübertragbar.
Der TV-Vertrag 2025–2027 zwischen ISPC GmbH und dem DJB
Begründung →
Arbeitshypothese des Verbands
Überholt: SportEurope.tv ist nachweislich der umbenannte Sportdeutschland.TV und damit bereits sublizenziert.
Zu tun: Bei SportA (Kontakte unten) direkt anfragen: Betreiber und vertragliche Stellung von SportEurope.tv gegenüber SportA/ARD/ZDF klären, bevor eine Einbindung technisch umgesetzt wird.
Der TV-Vertrag 2025–2027 zwischen ISPC GmbH und dem DJB
Begründung →